Gutachten
Oftmals reicht es nicht aus, bei Fragen über den Dachzustand, Schadensursachen, Instandhaltungs- oder Sanierungsaufwendungen sich fachlich beraten zu lassen. Hier ist ein Sachverständiger gefragt.
Die Sachverständigentätigkeit richtet sich an:
- Privatpersonen
- Gerichte (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht)
- Hausverwaltungen
- Versicherungen
- Rechtsanwälte
- Hauseigentümer
- Architekten und Dachdeckereibetriebe
um sich bei Problemen und Streitfällen zum Beispiel bei:
- Dächern, insbesondere Flachdächern
- Abdichtung erdberührter Bauteile
- Abdichtung Tiefgaragen + Sonderbauwerke
- Abrechnung und Aufmaß
- Leistungsbeschreibungen
- Prüfung und Entwurf von Entwässerungsanlagen
zu beraten und entsprechende
- Privatgutachten
- Schiedsgutachten
- Gerichtsgutachten
zu erstellen.